Lieferantenrichtlinie
Die Biella ist bestrebt mit unseren Lieferanten langjährige Geschäftsbeziehungen aufzubauen oder zu erhalten. Die effektive Leistung wird dabei nach einem einheitlichen Prinzip, der Lieferantenbeurteilung bewertet. Als Ergebnis daraus werden bei Bedarf Massnahmen für eine Verbesserung festgelegt.
Daneben verlangen wir die strikte Einhaltung der zehn goldenen Beschaffungsregeln („ten golden purchasing rules“). Bei Abweichungen zwischen den Praktiken des Lieferanten und unseren Lieferantenrichtlinien sind die Differenzen umgehend anzupassen.
Zehn goldenen Beschaffungsregeln – „ten golden purchasing rules“:
1. Recht und Compliance
Unsere Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit allen massgeblichen Umwelt-, Arbeits- und Korruptionsbekämpfungsgesetzen handeln, welche in den Ländern gelten, in denen sie tätig sind, produzieren oder Geschäfte tätigen.
2. Die Umwelt
Unsere Lieferanten, deren Tätigkeit signifikante Auswirkungen auf die Umwelt haben, sollen über eine effektive Umweltpolitik und/oder ein Umweltmanagementsystem verfügen, die zum Schutz der Umwelt beitragen. Lieferanten haben grundsätzlich die Pflicht deren Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt zu verringern.
3. Freie Arbeitswahl
Unsere Lieferanten dürfen keinerlei Zwangs-, Gefangenen-, Sklaven- oder Pflichtarbeit beziehungsweise unfreiwillige Arbeit verrichten lassen.
4. Keine Kinderarbeit
Unsere Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen, die das von der internationalen oder nationalen Gesetzen festgelegte Mindestalter unterschreitet.
5. Verbot der Diskriminierung
Unsere Lieferanten sollen sich bei Personalentscheiden zur Chancengleichheit verpflichten. Niemand darf auf Grund von Herkunft, ethnischem Hintergrund, Geschlecht, Nationalität, Alter, körperlichen Fähigkeiten, geschlechtlicher Neigung oder der Religion benachteiligt werden.
6. Entlöhnung und Zusatzleistungen
Unsere Lieferanten sollen Löhne und Zusatzleistungen erbringen, die alle massgeblichen Gesetze erfüllen und den geltenden lokalen Praktiken entsprechen.
7. Arbeitszeiten
Unsere Lieferanten müssen gewährleisten, dass die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer die lokalen gesetzlichen Höchstbegrenzungen für die Regelarbeitszeit und Überstunden nicht überschreiten.
8. Menschenwürdige Behandlung
Unsere Lieferanten sollen ihre Arbeitnehmer mit Respekt und Würde behandeln sowie ein Arbeitsumfeld ohne Belästigungen/Schikanen, Einschüchterungen und Mobbing sicherstellen.
9. Gesundheit und Sicherheit
Unsere Lieferanten sollen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Das Gleiche gilt auch für von Lieferanten bereitgestellte Wohnräume für die Arbeitnehmer.
10. Korruptionsbekämpfung
Unsere Lieferanten dürfen keine Bestechung, Preisabsprachen oder andere Formen der Korruption einsetzen, um Aufträge zu akquirieren oder zu halten. Lieferanten, die direkt oder indirekt versuchen von der Biella Bestechungsleistungen zu erzwingen werden als Lieferanten ausgeschlossen.
Bei Fragen oder Unklarheiten so wenden Sie sich bitte an den Einkauf der Biella Schweiz AG (einkauf@biella.ch)